Präambel
KlimaTeller ist eine Initiative, die Sie dabei unterstützt, klimafreundliche Gerichte auf die Speisekarte zu bringen und Ihren Gästen schmackhaft zu machen. Ziel der Initiative ist es, bewusst zu machen, dass sich unsere Ernährung auf das Klima auswirkt und dass wir alle etwas in unserem Alltag dafür tun können, dass diese Wirkung möglichst positiv ist, sowie die ernährungsbedingten Treibhausgas- emissionen zu reduzieren.
Dafür bieten wir die KlimaTeller App, einen CO2-Rechner, mit dem Sie die Klimafreundliche Gerichte entwickeln und die Klimabilanz Ihres Speisenangebots messen können; die KlimaTeller Auszeichnung, mit der Sie die Klimafreundlichen Gerichte für die Gäste sichtbar machen; Kommunikations- materialien für Ihren Gästedialog und Ihre Öffentlich- keitsarbeit. Als KlimaTeller Partner erhalten Sie Zugang zu diesen Leistungen.
§1 Geltungsbereich
(1) Die Nutzungs- und Lizenzbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns geltenden Bedingungen für die Nutzung der KlimaTeller App, der KlimaTeller Auszeichnung und des KlimaTeller Kommunikationspakets, soweit diese Bedingungen nicht durch Vereinbarungen in Textform zwischen uns abgeändert werden.
(2) Sollten Änderungen dieser Nutzungs- und Lizenzbedingungen notwendig werden, weisen wir Sie darauf hin. Sie müssen die geänderten Nutzungs- bedingungen dann wieder bestätigen.
§2 30 Tage Testversion
(1) Nach Ihrer Anmeldung auf app.klimateller.de können Sie die KlimaTeller App 30 Tage kostenfrei ausprobieren (Testversion).
(2) Die Nutzung der Testversion der KlimaTeller App berechtigt Sie nicht zur Inanspruchnahme der weiteren Leistungen für KlimaTeller Partner sowie zur Auslobung der Speisen als KlimaTeller.
§3 Erwerb einer Lizenz
(1) Für die Nutzung der KlimaTeller App über die Testversion
hinaus sowie für die Inanspruchnahme der weiteren KlimaTeller Leistungen erwerben Sie eine Lizenz.
(2) Die Lizenz erhalten Sie, nach Zusendung der ausgefüllten und unterzeichneten KlimaTeller Partner- vereinbarung.
(3) Sollten sich Ihre Angaben ändern, können Sie eine neue KlimaTeller Partnervereinbarung mit den aktuellen Angaben an uns senden oder uns eine Mitteilung über die Änderungen zukommen lassen an NAHhaft e.V., Louisenstraße 89, 01099 Dresden oder an hallo@klimateller.de.
(4) Wenn Sie bis zum Ablauf der Testversion keine Lizenz erworben haben, wird Ihr Zugang zur KlimaTeller App bis zum Abschluss der KlimaTeller Partnervereinbarung nicht mehr aktiv sein.
(5) Mit der Lizenz erhalten Sie
(a) Zugang zur KlimaTeller App (Softwarelizenz) auf
app.klimateller.de und einschließlich der Inanspruchnahme der zu Grunde liegenden Datenbank für die Klimabilanzierung Ihrer Rezepturen und die Entwicklung klimafreundlicher Gerichte. Mit der Nutzung der KlimaTeller App stimmen Sie den unter §4 beschriebenen Rechten und Pflichten zu.
(b) die KlimaTeller Auszeichnung (auch als digitale Datei) für die Kennzeichnung Ihres klimafreundlichen Angebots auf Ihren Angebotstafeln und Speisekarten. Mit der Nutzung der KlimaTeller Auszeichnung stimmen Sie den unter §5 beschriebenen Rechten und Pflichten zu.
(c) das KlimaTeller Kommunikationspaket für Ihren Gästedialog und Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Nutzung des Kommunikationspakets stimmen Sie den unter §6 und §7 beschriebenen Rechten und Pflichten zu.
§4 Rechte und Pflichten für die Nutzung der KlimaTeller App
(1) Die KlimaTeller App ist eine Webapp (Webanwendung), die über den Browser geöffnet und genutzt wird. Sie wird nicht über einen App Store bereitgestellt. Die Anwendung wird mit der URL app.klimateller.de oder mit dem Button „KlimaTeller App“ auf der Webseite www.klimateller.de aufgerufen.
(2) Anmelden und Registrieren dürfen sich nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen.
(3) Mit der ersten Anmeldung auf app.klimateller.de erhalten Sie für 30 Tage einen kostenfreien Zugang, damit Sie die App ausprobieren können. Während dieser Zeit können Sie sich für die KlimaTeller Partnerschaft entscheiden und eine Registrierung abschließen (siehe § 2).
(4) Die für die Anmeldung und Registrierung erforderlichen Daten müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Sollten sich Ihre Angaben ändern, können Sie die Daten in Ihrem Nutzerkonto selbstständig aktualisieren.
(5) Nach Eingabe der Daten erhalten Sie einen Bestätigungslink an Ihre E-Mail-Adresse. Mit dem Öffnen des Bestätigungslinks erhalten Sie automatisch Zugang zur KlimaTeller App. Ist die Gültigkeit des Bestätigungslinks erloschen oder ist ein Systemupdate erfolgt können Sie sich einen neuen Link zusenden lassen.
(6) Sie erhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich limitiertes und widerrufliches Recht, die KlimaTeller App zu nutzen.
(7) Die KlimaTeller App wurde von der Eaternity AG entwickelt, sie wird von der Eaternity AG betrieben und laufend weiterentwickelt. Die zu Grunde liegenden Daten werden regelmäßig und nach eigenem Ermessen durch Eaternity AG aktualisiert. Nach Aktualisierung besteht eine
Verwendungspflicht der aktuellen Daten, d.h. sie nutzen ausschließlich die aktuellen Daten.
(8) Es ist daher ausgeschlossen, die aktualisierten Daten von Eaternity mit früheren bereitgestellten Informationen, selbst eruierten oder recherchierten Datensätzen sowie Daten von Dritten in Verbindung zu bringen.
(9) Sie dürfen die KlimaTeller App und die zu Grunde liegenden Daten aus der Datenbank weder ganz, noch in Teilen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich machen, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vermieten oder in sonstiger Weise unterlizenzieren oder bearbeiten und davon abgeleitete Werke schaffen.
(10) Wenn Sie Fotos, Videos und Rezepte, sowie andere Inhalte in der App speichern, räumen Sie uns und der Eaternity AG eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, diese Inhalte zu hosten. Ferner räumen Sie uns mit Ihrer Zustimmung das Recht ein, die Inhalte zu verwenden, zu verbreiten, zu bearbeiten, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen und
zu übersetzen, um die Klimateller App stetig verbessern und zur Verfügung stellen zu können.
§5 Rechte und Pflichten für die Nutzung der KlimaTeller Auszeichnung
(1) Die Wortmarke „KlimaTeller“ sowie die dazugehörige Wortbildmarke sind geistiges Eigentum von NAHhaft e.V. Die Wortmarke „KlimaTeller“ ist unter der Nummer 30 2012 009 928 und die Wortbildmarke unter der Nummer 30 2012 009929 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
(2) Sie erhalten als gewerblicher Nutzer (gastronomischer Betrieb) ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich limitiertes und widerrufliches Recht, die KlimaTeller Wort- und Wortbildmarke unter den folgenden Bedingungen zu nutzen.
(3) Die Wortmarke und die Wortbildmarke „KlimaTeller“ dürfen nicht verändert werden, weder in Farbe noch Design. Die Farbwerte betragen: CMYK: 75/25/5/0 bzw. RGB: 41/152/207. Eine Ausnahme bilden schwarz-weiß gedruckte Speisepläne, auf diesen darf die Bildmarke in schwarz-weiß abgebildet werden.
(4) Die Wortmarke und die Wortbildmarke „KlimaTeller“ darf in keiner Weise mit der Marke, einem Siegel oder der Identität eines Herstellers, Händlers oder einer anderen Organisation in Verbindung gebracht werden. Sie muss immer ein unabhängiges Element darstellen.
(5) Sie verwenden die eingeräumten Rechte in Bezug auf die bei Ihnen angebotene Verpflegung. Die Wort- und die Wortbildmarke können Sie zum Zweck der Information der Gäste und Motivation zur Wahrnehmung des klimafreundlichen Speisenangebots verwenden.
Klimafreundliche Speisen können auf dem Speiseplan mit der KlimaTeller Auszeichnung (Wortbildmarke) als klimafreundlich ausgezeichnet werden. Jeder Gast weiß nun, dass er mit der Wahl des KlimaTellers einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
(6) Sie stimmen zu, ausschließlich solche Speisen als KlimaTeller auszuzeichnen, die nach Rezepteingabe als KlimaTeller bestätigt werden.
(7) Sie stimmen zu, keine Aussage bezüglich der Wort- und Wortbildmarke “KlimaTeller“ und damit assoziierten Produkten bzw. Gerichten zu treffen, die dem unter (6) aufgeführten Kriterium nicht entsprechen. Es sind jegliche Aussagen untersagt, die die Gäste in die Irre führen oder den Wert der Wort- und Wortbildmarke “KlimaTeller“ in irgendeiner Weise beeinträchtigen können.
§6 Rechte und Pflichten für die Nutzung des Kommunikationspakets
(1) Um Sie bei Ihrem Gästedialog und Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, senden wir Ihnen Kommunikationsmaterialien zu. In der KlimaTeller Partnervereinbarung können Sie die Anzahl der Materialien wählen, die Sie erhalten möchten. Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Materialien finden Sie unter klimateller.de/services.
(2) Sollten Sie weitere Materialien benötigen, können Sie uns dies über hallo@klimateller.de mitteilen.
(3) Darüber hinaus haben Sie Zugang über www.klimateller.de zu Vorlagen, die Sie für Ihre Kommunikation nutzen können. Die Vorlagen erden
ständig weiterentwickelt und aktualisiert. Über Entwicklungen und Aktualisierungen berichten wir im KlimaTeller Newsletter.
(4) Die Nutzung der Vorlagen muss einen höchstmöglichen Standard an Nachhaltigkeit in der Produktion aufweisen. Das bedruckte Papier muss den „Blauen Engel“ oder ein vergleichbares Label tragen und das Druckprodukt klimaneutral gedruckt sein.
(5) Sie stimmen zu, das zur Verfügung gestellte Kommunikationsmaterial in Ihren Räumlichkeiten sichtbar auszulegen bzw. auszuhängen, dass eine regelmäßige und kontinuierliche Information über die Initiative “KlimaTeller“ gewährleistet ist.
§7 Rechte und Pflichten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
(1) Um die Integrität und die Richtigkeit der kommunizierten Informationen zu gewährleisten, müssen Sie vorab eine Zustimmung einholen für sämtliche Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem KlimaTeller geplant sind.
(2) Sie können eigene Werbematerialien mit der Wort- und Wortbildmarke “KlimaTeller“ herstellen und sollten diese möglichst kostenfrei vertreiben. Sie stimmen zu, vorab unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Die Informations- und Werbematerialien müssen einen höchstmöglichen Standard an Nachhaltigkeit in der Produktion aufweisen. Das bedruckte Papier muss den „Blauen Engel“ oder ein vergleichbares Label tragen und das Druckprodukt muss klimaneutral gedruckt, Kugelschreiber müssen dekompostierbar, Jutebeutel aus Stoff muss mit dem „Fairtrade“-Siegel versehen sein. Es darf ein Verkaufspreis verlangt werden, dieser darf die Selbstkosten decken und keinen Gewinn abwerfen.
(4) Nach vorheriger Zustimmung, können Sie die Projektpartner auf Ihrer Internetseite sowie in allen sonstigen genutzten Print und Online Medien als offizielle Partner aufführen und für diese Zwecke die Wort- und Bildmarke der Projektpartner benutzen.
(5) Bei der Veröffentlichung der Berechnungen muss eindeutig ersichtlich gemacht sein, dass diese durch die KlimaTeller App erfolgt sind. Der berechnete CO₂-Wert steht beispielsweise optisch in direkter Beziehung zu der KlimaTeller App. Die Rückverfolgbarkeit der CO₂- Berechnung ist aus Eigeninitiative der Gäste möglich und die Informationen sind so platziert, dass sie für jeden Gast ersichtlich sind.
(6) Sie informieren uns über hallo@klimateller.de rechtzeitig über Presseanfragen oder durch Sie initiierte Pressemitteilungen, CSR Kommunikation oder Werbe- aktionen, die die mit der KlimaTeller App berechneten CO₂- Werte beinhalten.
(7) Alle Claims, die in Verbindung mit dem KlimaTeller gebracht werden können, jedoch ihren Ursprung nicht bei uns haben, müssen klar von uns abgegrenzt werden oder bedürfen vorheriger Rücksprache mit und Freigabe durch uns. Ein Beispiel eines solchen Claims in Verbindung mit unserer Arbeit ist: „Ein KlimaTeller ist unter 900g CO₂“.
§8 Nutzungs- und Lizenzgebühren
(1) Ihnen wird bis zum 31.12.2019 die Lizenz zur Nutzung der KlimaTeller App (§4), der KlimaTeller Auszeichnung (§5) sowie der Kommunikationsmaterialien (§6) kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(2) Ab dem 01.01.2020 wird folgende Gebühr erhoben:
(a) 1 Nutzerkonto inkl. 1 Standort: 199,00 EUR / Jahr
(b) Mehrnutzerkonto inkl. 1 Standort: 429,00 EUR / Jahr
(c) Jeder weitere Standort: 69,00 EUR / Jahr Die Angaben verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Bei der Festsetzung der Gebühr wurde darauf geachtet, dass die Kosten für den Betrieb und die Aktualisierung der KlimaTeller App gedeckt werden und der finanzielle Aufwand für Sie als KlimaTeller Partner betriebs- wirtschaftlich vertretbar ist.
(3) Der Partnerbeitrag wird jährlich im Voraus berechnet.
(4) Eine Angabe von falschen Informationen und vorsätzliche Täuschung berechtigen uns nach §11 Abs. 3 nach Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
§9 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung auf klimateller.de/datenschutz.
§10 Kündigung
(1) Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in diesen Fällen gegeben:
(a) Verstoß der KlimaTeller Projektpartner gegen diese Nutzungsbestimmungen.
(b) Schließung ihres Unternehmens aufgrund behördlicher oder unternehmerischer Entscheidung.
(c) Wenn Sie wiederholt gegen diese Nutzungsbestimmungen verstoßen. Ein Verstoß ist wiederholt, wenn Sie von den Projektpartnern bereits wegen eines vorherigen Verstoßes abgemahnt worden sind.
(3) Nach der Kündigung erlischt Ihr und unser Nutzungsrecht an unseren und Ihren Inhalten. Inhalte erscheinen allerdings weiterhin, wenn Sie sie für andere sichtbar veröffentlicht haben (z.B. Rezepte).
§11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Privatpersonen gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Soweit die gelieferten Leistungen und Inhalte mangelhaft sind, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nachbesserung zu verlangen, von der Vereinbarung zurückzutreten oder den Preis zu mindern.
(2) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für Leistungen und Inhalten beträgt zwei Jahre ab Inanspruchnahme.
(3) Für Unternehmen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Erhalt der Leistungen und Inhalte; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Es gilt die Rügepflicht nach § 377 HGB, wonach der Besteller die Leistungen und Inhalte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen hat, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen hat. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(4) Sind die gelieferten Leistungen und Inhalte mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmen zunächst die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Bei Rechtsmängeln werden wir Ihnen nach unserer Wahl entweder eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
(5) Gegenüber Unternehmen gilt weiterhin: Es bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, und für Mängel, die bei Nutzung in einer Hardware- und Softwareumgebung auftreten, die den Anforderungen nicht entspricht oder bei
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(7) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:
– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten);
– bei Garantieversprechen, soweit vereinbart;
– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungs gesetzes eröffnet ist.
(8) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(9) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Zugangs zu den digitalen Leistungen und Inhalten (App und Datenbank). Zur Aufrechterhaltung der digitalen Leistungen und Inhalte sind Wartungsarbeiten, im Einzelfall auch Serverabschaltungen oder -neustarts, erforderlich. Es kann daher zu seltenen, vorübergehenden Serviceein- schränkungen kommen. Dies gilt ebenso bei Service- einschränkungen anderen Ursprungs, die wir nicht beeinflussen können (wie z. B. Störung öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle, Denial of Service Attacks, Streiks).
(10) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz
ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Abschluss der Vereinbarung Ihren Geschäfts-/Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Geschäfts-/Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, soweit Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Für Privatpersonen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
©KlimaTeller . Stand: Dezember 2020