AGBs / Partnervereinbarung

Hier finden Sie unsere Nutzungsbedingungen

Präambel

KlimaTeller ist eine Initiative, die dabei unterstützt, klimafreundliche Gerichte auf die Speisekarte zu bringen und Gästen schmackhaft zu machen. Ziel der Initiative ist es, sich selbst und anderen bewusst zu machen, dass sich unsere Ernährung auf das Klima auswirkt. Wir alle können im Alltag zu einem besseren Klima beitragen, indem wir die ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen reduzieren.

Mithilfe der KlimaTeller App, einem CO2-Rechner, können klimafreundliche Gerichte entwickelt und die Klimabilanz des Speisenangebots gemessen werden. Die mit der KlimaTeller App testierten "klimafreundlichen" Gerichte können mit der KlimaTeller Auszeichnung für Gäste sichtbar gemacht werden. Zudem können entsprechende Kommunikationsmaterialien für den Gästedialog und die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

Mit Abschluss der KlimaTeller Partnervereinbarung erhält der KlimaTeller Partner Zugang zu diesen Leistungen.

§1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") unterliegen der KlimaTeller Partnervereinbarung zwischen NAHhaft e.V. ("NAHhaft") und dem jeweiligen Nutzer ("Nutzer").
  2. Der Geltungsbereich dieser AGB bezieht sich ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zwischen NAHhaft und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Anwendung dieser AGB ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 KlimaTeller Partnervereinbarung und Leistungsumfang

  1. Mit Abschluss der KlimaTeller Partnervereinbarung zwischen NAHhaft und dem jeweiligen Nutzer ("KlimaTeller Partnervereinbarung") ist der Nutzer zu folgenden Leistungen berechtigt („KlimaTeller Leistungen“):
    1. Nutzung der KlimaTeller App sowie
    2. Nutzung des KlimaTeller Kommunikationspaketes einschließlich KlimaTeller Auszeichnung.
  2. Die Registrierung des Nutzers erfolgt auf app.klimateller.de ("Registrierung). Der Nutzer erhält nach Abschluss des Registrierungsvorganges von NAHhaft eine Bestätigung per E-Mail. Die KlimaTeller Partnervereinbarung kommt mit Versendung der Bestätigungs-E-Mail zustande.
  3. Die Nutzung der KlimaTeller Leistungen ist in den §§ 4 ff. dieser AGB geregelt.
  4. Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich die Angaben des Nutzers ändern, sind die geänderten Daten per E-Mail an hallo(at)klimateller.de zu senden.

§3 30 Tage Testversion

  1. NAHhaft gewährt dem Nutzer für 30 Tage ("Testphase") einen eingeschränkten Zugang zu den KlimaTeller Leistungen in Form einer kostenfreien Nutzung der KlimaTeller App zu Testzwecken ("Testversion"). Die Testphase beginnt mit dem Tag der Anmeldung auf app.klimateller.de. § 2 Abs. (4) gilt entsprechend.
  2. Die Nutzung der Testversion berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der weiteren KlimaTeller Leistungen sowie sonstigen Leistungen für Vertragspartner der KlimaTeller Partnervereinbarung.
  3. Erfolgt die Registrierung nicht bis zum Ablauf der Testphase, wird der Zugang des Nutzers zur KlimaTeller App sowie der Account des Nutzers bis zur vollständigen Registrierung deaktiviert.
  4. Die Verfügbarkeit der Testversion liegt im alleinigen Ermessen von NAHhaft und der Eaternity AG.

§4 Nutzung der KlimaTeller App

  1. Die KlimaTeller App dient der Ermittlung von CO2-Emissionen sowie der Entwicklung klimafreundlicher Gerichte („Nutzungszweck KlimaTeller App“). Dazu werden Zutaten und die Menge eines Gerichts in die KlimaTeller App eingetragen. Auf Basis der Eintragungen ermittelt die KlimaTeller App die mit der Zubereitung des Gerichts verursachten CO₂-Emissionen.
  2. Die KlimaTeller App wurde von der Eaternity AG entwickelt, wird von dieser betrieben und laufend weiterentwickelt. Die KlimaTeller App ist eine Webapp (Webanwendung), die über den Browser geöffnet und genutzt wird ("KlimaTeller App"). Sie wird nicht über einen App Store bereitgestellt. Die Anwendung wird mit der URL app.klimateller.de oder mit dem Button „KlimaTeller App“ auf der Webseite www.klimateller.de aufgerufen. Insbesondere die zugrunde liegenden CO2-Daten und Nährwerte aus der Eaternity Datensammlung werden regelmäßig und nach eigenem Ermessen durch die Eaternity AG aktualisiert. Maßgeblich sind die von der Eaternity AG zur Verfügung gestellten neuen oder aktualisierten Daten, die der Nutzer zu verwenden hat.
  3. NAHhaft oder Eaternity stellen in der KlimaTeller App beispielhaft Rezepte zur Verfügung, die für alle Nutzer sichtbar sind und von diesen verwendet werden können ("Beispiel-Rezepte").
  4. Der Nutzer kann eigene „klimafreundliche“ Rezepte erstellen, die aus Rezepttexten, ergänzenden Texten, Fotos, und sonstigen Inhalten bestehen können ("Eigene Rezepte").
    1. Der Nutzer, der Eigene Rezepte erstellt, verändert oder importiert, ist für diese voll verantwortlich, insbesondere hinsichtlich ihres Inhalts und des Vorliegens der erforderlichen Nutzungsrechte. Darüber hinaus behält sich NAHhaft das Recht vor, von dem Nutzer eine ausdrückliche Bestätigung der Inhaberschaft seiner Nutzungsrechte und der Einhaltung der in diesen AGB geregelten Vorgaben zur Verwendung der KlimaTeller App zu verlangen.
    2. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm veröffentlichten Eigenen Rezepte keine Schutzrechte Dritter verletzen. Der Nutzer stellt NAHhaft und die Eaternity AG insoweit von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die entgegenstehenden Schutzrechte waren dem Nutzer nicht bekannt und der Nutzer hätte sie auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht kennen müssen.
  5. Nutzungsrecht Nutzer KlimaTeller App
    1. Die KlimaTeller App und deren Inhalte, insbesondere die von NAHhaft bereitgestellten Beispiel-Rezepte, Bilder, und sonstigen Daten, sind urheberrechtlich geschützt.
    2. NAHhaft räumt dem Nutzer hiermit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die KlimaTeller App und deren Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der Bestimmungen der KlimaTeller App zu nutzen („Nutzungsrecht KlimaTeller App“).
    3. Das Nutzungsrecht KlimaTeller App berechtigt den Nutzer nicht dazu, die Bereitstellung bestimmter klimafreundlicher Rezepte oder anderer bestimmter Inhalte zu verlangen.
    4. Die KlimaTeller App und die zugrunde liegenden Daten aus der Datenbank dürfen weder ganz noch in Teilen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich öffentlich zugänglich gemacht, vervielfältigt, verbreitet, vermietet oder in sonstiger Weise unterlizenziert oder bearbeitet und davon abgeleitete Werke geschaffen werden.
  6. Nutzungsrechte NAHhaft und Eaternity
    1. Mit der Erstellung und der Speicherung von Eigenen Rezepten in der KlimaTeller App räumt der Nutzer NAHhaft und der Eaternity AG die jeweils erforderlichen Rechte („Nutzungsrechte NAHhaft und Eaternity“) an diesen ein. Die Nutzungsrechte NAHhaft und Eaternity sind, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt eingeräumt, können von NAHhaft oder Eaternity AG an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden, soweit dies zum Betrieb der KlimaTeller App erforderlich ist, insbesondere an verbundene Unternehmen von NAHhaft oder der Eaternity AG), und sind unentgeltlich. Die Nutzungsrechte NAHhaft und Eaternity sind zeitlich unbefristet und erlöschen daher nicht zusammen mit einer Beendigung der KlimaTeller Partnervereinbarung, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    2. Insbesondere räumt der Nutzer NAHhaft und Eaternity AG mit der Speicherung von Eigenen Rezepten das Recht ein, die Inhalte zu verwenden, zu vervielfältigen, zu senden, technisch zu bearbeiten und durch Bild- und Tonträger wiederzugeben und zu übersetzen, um die KlimaTeller App stetig zu verbessern.
    3. Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Einräumung der 

Nutzungsrechte im Hinblick auf die Eigenen Rezepte verfügt und dass diese Rechteeinräumung weder gegen geltendes Recht verstößt noch die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt. 

§5 Nutzung der KlimaTeller Auszeichnung, des Kommunikationspakets und der KlimaTeller Marken

  1. Die KlimaTeller Auszeichnung dient der Auszeichnung „klimafreundlicher“ Gerichte („Nutzungszweck KlimaTeller Auszeichnung“). Als „klimafreundliche“ Gerichte im Sinne dieser AGB können mit der KlimaTeller Auszeichnung solche Gerichte ausgezeichnet werden, die mindestens 50% weniger CO₂-Emissionen verursachen als vergleichbare Gerichte. Dabei werden die CO₂-Emissionen aller Zutaten auf dem Teller berücksichtigt, die bei ihrer Herstellung vom Acker bis in die Küche entstehen.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, ausschließlich solche Gerichte als „KlimaTeller“ auszuzeichnen, die nach Rezepteingabe in die KlimaTeller App von dieser als „KlimaTeller“ bestätigt werden.
  3. Zur Unterstützung des Gästedialogs und der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem KlimaTeller und „klimafreundlichen“ Gerichten („Nutzungszweck Kommunikationsmaterialien“), stellt NAHhaft dem Nutzer bereits fertige Kommunikationsmaterialien und vom Nutzer noch zu verarbeitende Vorlagen („KlimaTeller Vorlagen“) zur Verfügung. Die genaue Anzahl der Materialien kann über ein Formular auf der KlimaTeller-Website festgelegt werden. Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Materialien findet sich unter klimateller.de/services.
  4. Der Nutzer hat bei der Verarbeitung und Verwendung von KlimaTeller Vorlagen einen höchstmöglichen Nachhaltigkeitsstandard einzuhalten. Insbesondere hat das bedruckte Papier den „Blauen Engel“ oder ein vergleichbares Label zu tragen.
  5. Der Nutzer wird das zur Verfügung gestellte Kommunikationsmaterial sowie die vom Nutzer verarbeiteten KlimaTeller Vorlagen in seinen Räumlichkeiten sichtbar auslegen oder aushängen, so dass eine regelmäßige und kontinuierliche Information über die Initiative “KlimaTeller“ gewährleistet ist.
  6. Für die Nutzung der vorstehenden KlimaTeller Leistungen gilt:
    1. Die Wortmarke „KlimaTeller“ sowie die dazugehörige Wort-/Bildmarke sind geistiges Eigentum von NAHhaft e. V. Die Wortmarke „KlimaTeller“ ist unter der Nummer 30 2012 009 928 und die Wort-/Bildmarke unter der Nummer 30 2023 2131427 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen („KlimaTeller Marken“).
    2. Nutzer erhalten im Zusammenhang mit der Nutzung der KlimaTeller Leistungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes und widerrufliches Recht, die KlimaTeller Marken unter den folgenden Bedingungen zu nutzen.
      1. Die KlimaTeller Marken können für die Dauer der KlimaTeller Partnervereinbarung genutzt werden.
      2. Die KlimaTeller Marken dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung der KlimaTeller Leistungen nach Maßgabe dieser AGB genutzt werden. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die KlimaTeller Marken in anderer Form oder für andere Zwecke zu nutzen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens NAHhaft vor.
      3. Die KlimaTeller Marken dürfen nicht verändert werden, weder in Farbe noch Design. Die Farbwerte betragen: CMYK: 75/25/5/0 bzw. RGB: 41/152/207. Eine Ausnahme bilden schwarz-weiß gedruckte Speisepläne; auf diesen darf die Bildmarke in schwarz-weiß abgebildet werden.
      4. Die KlimaTeller Marken müssen stets ein unabhängiges und eigenständiges Element darstellen und dürfen in keiner Weise mit der Marke, einem Siegel oder der Identität eines Nutzers, Herstellers, Händlers oder einer anderen Organisation in Verbindung gebracht werden.
      5. Der Nutzer verpflichtet sich, die KlimaTeller Marken gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu verwenden und keine Handlungen vorzunehmen, die das Ansehen oder die Wertschätzung der KlimaTeller Marken beeinträchtigen könnten. Es sind jegliche Aussagen untersagt, die die Gäste in die Irre führen oder den Wert der KlimaTeller Marken in irgendeiner Weise beeinträchtigen können.
      6. Im Falle einer unberechtigten oder missbräuchlichen Nutzung der KlimaTeller Marken behält sich NAHhaft das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen sowie die KlimaTeller Partnervereinbarung zu kündigen.

§6 Rechte und Pflichten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Um die Integrität und die Richtigkeit der nach außen kommunizierten Informationen zu gewährleisten, hat der Nutzer vorab eine schriftliche Zustimmung für sämtliche Pressemitteilungen, großflächige Werbeaktionen und sonstige ähnliche Außenkommunikation und Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem KlimaTeller und den KlimaTeller Leistungen beabsichtigt sind, einzuholen. Der Nutzer darf für eigene Zwecke Informations- und Werbematerialien im Zusammenhang mit dem KlimaTeller nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NAHhaft nutzen. § 5 Abs.4 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass insbesondere auch Kugelschreiber dekompostierbar und Jutebeutel aus Stoff mit dem „Fairtrade“-Siegel versehen sind. Ein Verkaufspreis für eigene Informations- und Werbematerialien darf nur die Selbstkosten decken und keine Gewinne abwerfen.
  2. Der Nutzer hat NAHhaft über hallo@klimateller.de unverzüglich über Presseanfragen oder durch den Nutzer initiierte Pressemitteilungen, CSR-Kommunikation oder Werbeaktionen, die die mit der KlimaTeller App berechneten CO₂-Emissionswerte beinhalten, zu informieren.
  3. Sofern der Nutzer auch die CO₂-Berechnung veröffentlicht, muss aus der Veröffentlichung der Berechnungen eindeutig hervorgehen, dass diese Berechnungen durch die KlimaTeller App erfolgt sind. In diesem Fall hat der Nutzer die Rückverfolgbarkeit der CO₂-Berechnung durch die Gäste, beispielsweise durch Einblick in die bilanzierte Rezeptur, auf deren Nachfrage sicherzustellen.
  4. Sämtliche Aussagen des Nutzers, die sich auf die Definition des KlimaTellers beziehen, müssen den korrekten Inhalt wiedergeben ("Ein Gericht wird mit dem KlimaTeller ausgezeichnet, wenn es mindestens 50% weniger CO₂-Emissionen verursacht als ein vergleichbares Gericht. Dabei werden die CO₂-Emissionen aller Zutaten auf dem Teller berücksichtigt, die bei ihrer Herstellung vom Acker bis in die Küche entstehen.”).

§7 Nutzungs- und Lizenzgebühren

  1. Ab dem [11.02.2026] gelten die auf der Website unter https://www.klimateller.de/services/preise aufgeführten Gebühren nach entsprechender Auswahl der Leistung.
  2. Die Angaben verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr wird jährlich im Voraus berechnet.
  3. Die jeweilige Gebühr ist mit Rechnungsstellung fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung per Banküberweisung auf folgendes Konto zu entrichten: 
    Empfänger: NAHhaft e. V.
    Bankinstitut: GLS Gemeinschaftsbank eG
    IBAN: DE98 4306 0967 1160 3245 00
    BIC: GENODEM1GLS
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs des Nutzers ist NAHhaft berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte behält sich NAHhaft vor.

§8 Laufzeit und Beendigung Kündigung

  1. Die KlimaTeller Partnervereinbarung wird für eine initiale Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen ("Vertragsjahr").
  2. Während der initialen Laufzeit des Vertragsjahres kann die KlimaTeller Partnervereinbarung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Wird die KlimaTeller Partnervereinbarung nicht fristgerecht zum Ende des Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich die KlimaTeller Partnervereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr. Die KlimaTeller Partnervereinbarung kann danach unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben: Wenn der Nutzer trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt, insbesondere
    1. ein Verstoß gegen § 5 Abs. (6) (b) (v), (vi);
    2. vorsätzlich unzutreffende Auszeichnung von Gerichten als "KlimaTeller".
  4. Nach Kündigung erlischt das Recht des Nutzers zur Nutzung der KlimaTeller Leistungen einschließlich der KlimaTeller Marken. Informations- und Werbematerialen des Nutzers dürfen mit Beendigung der KlimaTeller Vereinbarung nicht mehr im Zusammenhang mit den KlimaTeller Marken stehen oder diese ausweisen. 

§9 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch NAHhaft, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet NAHhaft unbeschränkt:
    1. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    2. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten);
    3. Garantieversprechen, soweit vereinbart;
    4. im Fall der zwingenden Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der KlimaTeller Partnervereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch NAHhaft, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Abschluss der KlimaTeller Partnervereinbarung vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung von NAHhaft für eine Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der KlimaTeller Leistungen durch den Nutzer ausgeschlossen. Der Nutzer stellt NAHhaft von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer widerrechtlichen Verwertung der KlimaTeller Leistungen durch den Nutzer resultieren.
  4. Ansprüche gegen NAHhaft gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht für die in § 9 Abs. 1 genannten Fälle. In diesen vorbezeichneten Fällen gilt jeweils ausschließlich die gesetzliche Verjährungsfrist.
  5. Alle Gerichte, die auf der Grundlage der in der KlimaTeller App eingestellten Rezepte zubereitet werden, können in Abhängigkeit von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren z. B. Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Produkte, Wetter, Umgebung, Fachwissen und Techniken des Nutzers variieren. NAHhaft sichert keine Endergebnisse zu.
  6. Obwohl NAHhaft bemüht ist, dem Nutzer einen reibungslosen Ablauf auf der KlimaTeller App zu gewährleisten, gewährleistet oder garantiert NAHhaft nicht, dass die KlimaTeller App jederzeit ohne Unterbrechung verfügbar ist. Bei NAHhaft können z.B. Hardware-, Software- oder andere Probleme auftreten, die planmäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten an der KlimaTeller App erforderlich machen können, was zu Ausfallzeiten, Unterbrechungen, Ausfällen, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehlern führen kann („Unterbrechungen“). NAHhaft übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen, dass der Nutzer auf die KlimaTeller App oder auf eine Funktion derselben während jeglicher Unterbrechungen nicht zugreifen oder diese nicht nutzen kann.
  7. Die Haftungsbeschränkung nach diesem § 9 gilt entsprechend auch zugunsten von Eaternity AG sowie jeweils der Mitarbeiter, Vertreter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NAHhaft und Eaternity AG.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Die KlimaTeller Partnervereinbarung ist vorrangig.
  2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem unter diesen AGB geschlossenen Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von NAHhaft in Dresden. NAHhaft ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Nutzer und NAHhaft sind verpflichtet, über eine die unwirksame Bestimmung ersetzende Regelung nach Treu und Glauben zu verhandeln. Dies gilt im Falle einer Regelungslücke entsprechend.